Informationen zur offenen Ganztagsschule
Aktuell in Überarbeitung.
Nach dem Vormittagsunterricht bzw. der Betreuungszeit (Klassen 1 und 2) können die Kinder ein warmes Mittagessen einnehmen. Dieses Angebot ist freiwillig; Sie können Ihrem Kind auch eigene Mittagsverpflegung mitgeben.
Die erste Gruppe nimmt das Mittagessen in der Zeit von 11:50 Uhr bis 12:45 Uhr ein. In dieser Zeit ist eine Pause von ca. 15 Minuten enthalten. Sofern die Kinder Unterricht in der 5. Stunde haben, nehmen sie nicht am Mittagessen teil.
Die zweite Gruppe nimmt das Mittagessen in der Zeit von 12:45 Uhr bis 13:15 Uhr ein.
Im Anschluss daran haben die Kinder von 13:15 Uhr bis 13:30 Uhr eine Bewegungspause auf dem Schulhof.
Von 13:30 Uhr bis 14:15 Uhr findet die Lern- und Lesezeit statt (montags bis donnerstags einschließlich der Hausaufgabenzeit). In dieser Zeit haben die Kinder die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben zu erledigen und erhalten Unterstützung. Die abschließende Kontrolle auf Richtigkeit übernehmen Sie als Eltern.
Von 14:15 Uhr bis 14:30 Uhr folgt eine Pause auf dem Schulhof.
Die AG‑Angebote finden anschließend in der Zeit von 14:30 Uhr bis 15:40 Uhr statt.
Kinder, die für den Ganztagsbereich angemeldet sind, bleiben in der Regel bis zum Ende der AG‑Angebote um 15:40 Uhr in der Schule.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, Ihr Kind nur zum Mittagessen anzumelden. In diesem Fall endet der Aufenthalt nach dem Mittagessen um 13:15 Uhr.
Wenn Sie Ihr Kind zum Mittagessen und zur Lern- und Lesezeit anmelden, endet der Aufenthalt nach der Lern- und Lesezeit um 14:15 Uhr.
Ist Ihr Kind erkrankt oder kann aus einem anderen Grund nicht am Mittagessen teilnehmen, melden Sie es bitte bis 8:30 Uhr telefonisch in der Schule ab. Falls Sie niemanden erreichen, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird das Essen berechnet. Bei fortbestehender Erkrankung ist eine erneute Abmeldung erforderlich.
Die Abrechnung des Mittagessens erfolgt monatlich. Sie erhalten eine Rechnung und können diese im Lastschriftverfahren oder durch Überweisung begleichen.
Mit der Anmeldung ist die Teilnahme für das Schulhalbjahr verbindlich. Abmeldungen an einzelnen Tagen sind nur in besonderen Ausnahmefällen möglich (z. B. veränderte Arbeitszeiten der Eltern, Krankheitsfall einer Betreuungsperson). Sollte sich eine Überforderung Ihres Kindes zeigen, kann nach Rücksprache mit der Klassenlehrkraft auch eine Abmeldung im laufenden Schulhalbjahr erfolgen.
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